AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SCHWIMMSCHULE DES SCHWIMMCLUBs BOTTMINGEN-OBERWIL COOL IM POOL

Gültig für das Kursangebot ab Januar 2015 (letzte Änderung am 1. Februar 2022)

Art. 1: Anbieter

1 Die Schwimmschule des Schwimmclub Bottmingen-Oberwil Cool im Pool mit Sitz in Bottmingen und Oberwil bietet Schwimmkurse für alle Altersgruppen an. Der SBO garantiert eine sorgfältige Auswahl und Instruktion der Kursleiterinnen und Kursleiter. Zudem gelten detaillierte und rigorose Regeln zum Schutz vor sexuellen Übergriffen.

2 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Kursangebot.

Art. 2: Kursanmeldung

1 Der Vertrag mit der Schwimmschule Cool im Pool kommt zustande, sobald eine rechtmässige Anmeldung für den Kurs unter Angabe der Personalien auf der Cool im Pool-Webseite eingegangen ist.

2 Eine Anmeldung via E-Mail ist nicht möglich.

3 Eine Anmeldung ist verbindlich.

4 Nach erfolgreicher Anmeldung werden per E-Mail eine Anmeldebestätigung, detaillierte Kursinformationen sowie Angaben zur Zahlungsüberweisung versendet.

Art. 3:

aufgehoben

Art. 4: Einstufung in die Kurse

Die Einstufung, d.h. die Wahl des passenden Kurses, ist Sache des Vertragspartners von Cool im Pool (d.h. des Kursanmelders). Bei Unsicherheiten ist Rücksprache mit der Schwimmschule Cool im Pool zu nehmen.

Art. 5: Teilnehmerzahl und Kursanullation durch Cool im Pool

1 Ein Kurs findet ab drei Teilnehmern statt.

2 Die maximale Teilnehmerzahl liegt aus sicherheitstechnischen Gründen bei den Level 1-3 Kursen bei 7 Kindern und bei allen weiteren Kursen bei 9 Teilnehmenden pro Kursleiter/in.

Wird der Kurs von Cool im Pool vor Kursbeginn der Kursstaffel abgesagt, werden die Teilnehmenden unverzüglich benachrichtigt. Bereits geleistete Kurskosten werden rückerstattet.

Können einzelne Kurslektionen nicht durchgeführt werden aufgrund eines Ausfalls der Kursleiter/in, so bemüht sich Cool im Pool um die Organisation eines/einer Ersatzleiter/in. Kann kein Ersatz organisiert werden, dann werden die Teilnehmenden benachrichtigt. In diesen Fällen bleiben die Kurskosten vollumfänglich geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung der Kurskosten noch wird ein anteilsmässiger Betrag mit zukünftigen Kurskosten verrechnet. Ausgefallene Kurslektionen werden nicht nachgeholt.

Art. 6: Kurskosten / Zahlungskonditionen

1 Die Kurskosten sind in den Ausschreibungen und auf der Homepage der Schwimmschule Cool im Pool ersichtlich.

2 Die Kurskosten sind bis Kursbeginn zu begleichen (Fälligkeit tritt mit Kursbeginn ein).

3 Die Schwimmschule Cool im Pool behält sich das Recht vor, bei der zweiten Mahnung eine Gebühr von CHF 30.00 für die administrativen Aufwände zu verrechnen.

4 Teilnehmende, welche die Zahlungskonditionen nicht einhalten, können für spätere Kurse ausgeschlossen werden. Die Zahlungsverpflichtung gegenüber der Schwimmschule Cool im Pool bleibt aber weiter bestehen.

Art. 7: Kursabmeldung

a. Abmeldung innerhalb der Abmeldefrist via „Login“

Eine Abmeldung muss selbständig mittels dem eigenen „Login“ auf der Cool im Pool-Website vorgenommen werden. Dies ist bis 7 Tage vor Anmeldeschluss möglich. Bereits bezahlte Kurskosten werden rückerstattet.

b. Abmeldung via E-Mail

1. Grundsatz

Bei einer Abmeldung via E-Mail bleiben die Kurskosten geschuldet und werden nicht rückerstattet.

2. Ausnahme: Arztzeugnis

Erfolgt nach 7 Tagen vor Anmeldeschluss eine Abmeldung via E-Mail, können die Kurskosten erlassen oder rückerstattet werden, wenn bis zur dritten Kurslektion ein Arztzeugnis vorliegt. Pro besuchte Schwimmlektion wird ein Unkostenbeitrag von CHF 10.- verrechnet. Wird das Arztzeugnis erst nach Ende der dritten Kurslektion vorgelegt, bleiben die Kurskosten vollumfänglich geschuldet und werden nicht rückerstattet

Art. 8: Nichtteilnahme am Kurs

Bei einer Nichtteilnahme am Kurs ohne vorgängige Abmeldung nach Art. 7 bleiben die Kurskosten vollumfänglich geschuldet und werden nicht rückerstattet.

Art. 9: Abbruch des Kurses

Bei Kursabbruch seitens des Teilnehmers (bzw. des Kursanmelders) bleiben die Kurskosten vollumfänglich geschuldet und werden nicht rückerstattet (Ausnahme Art. 7 lit. b Ziff. 2.)

Art. 10: Verschiebung des Kurses 

Eine Verschiebung des Kurses auf eine andere Schwimmkursstaffel ist nicht möglich. 

Art. 11: Umbuchen / Umteilen des Kurses

a. Umbuchen

Ein Recht auf Umbuchung des Kurses besteht nicht. Umbuchungswünsche per E-Mail nimmt die Schwimmschule Cool im Pool nicht entgegen. Die Schwimmschule Cool im Pool empfiehlt jedoch in besonderen Fällen folgendes Vorgehen: Erstens: Abmeldung vom Kurs (nach Art. 7 lit. a). Zweitens: Neue Anmeldung für den gewünschten Kurs (nach Art. 2 Abs. 1).

b. Kursumteilung des Kursteilnehmers durch Cool im Pool

1. Cool im Pool kann nach den ersten Lektionen die Einteilung in einen anderen Kurs gemäss der Eignung und Schwimmfähigkeiten der Teilnehmenden vornehmen. Die Einteilung in einen anderen Kurs durch Cool im Pool ist nur möglich, wenn durch die Umteilung die maximale Teilnehmeranzahl von Art. 5 Abs. 2 nicht überschritten wird. Der Kursanmelder hat keinen Anspruch auf eine Kursumteilung. Es besteht ebenfalls kein Anspruch auf eine Kursumteilung durch Cool im Pool.

2. In Folge einer Umteilung durch Cool im Pool kann es zu Lektionsausfällen  kommen. In diesen Fällen bleiben die Kurskosten vollumfänglich geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung der Kurskosten noch wird ein anteilsmässiger Betrag mit zukünftigen Kurskosten verrechnet.

Art. 12: Ausschluss eines Kursteilnehmers durch Cool im Pool

Die Schwimmschule Cool im Pool behält sich das Recht vor, einen Kursteilnehmer von einem Kurs auszuschliessen, wenn eine Kursumteilung nicht möglich ist und der Kursteilnehmer im Kurs überfordert ist. Bei einem Auschluss bleiben die Kurskosten vollumfänglich geschuldet und werden nicht rückerstattet. Des Weitern kann der Kurs auch nicht auf eine künftige Kursstaffel verschoben werden.

Art. 13: Eintritt ins Hallenbad für Kursteilnehmer

1 Der Eintritt in die Hallenbäder Bottmingen und Oberwil sind für die Kursteilnehmer in den Kurskosten inbegriffen.

2 Die Eintrittskarte für das Hallenbad Oberwil wird vor der ersten Kurslektion vor Ort ausgeteilt. Die Karte ist nach der 9. und letzten Lektion der zuständigen Schwimmlehrerin / dem zuständigen Schwimmlehrer zurückzugeben. Verlorengegangene Eintrittskarten werden gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 20.00 ersetzt.

Im Hallenbad Bottmingen liegt jeweils eine Eintrittskarte beim Drehkreuz bereit. Diese steht ausschliesslich für die Kursteilnehmer zur Verfügung und ist ummittelbar nach dem Eintreten wieder dort zurückzulegen.

Art. 14: Eintritt ins Hallenbad für Begleitpersonen

1 Am Freitag und Sonntag sind keine Begleitpersonen zugelassen. Ein Eintritt einer Begleitperson ins Hallenbad Bottmingen ist somit nicht möglich.

2 Am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag können Begleitpersonen ins Hallenbad mitkommen (um z.B. den Kindern beim Umziehen zu helfen oder beim Schwimmen zuzuschauen). Die Begleitpersonen haben hierzu vor Ort keinen separaten Eintritt zu bezahlen sondern melden sich beim Bademeister. Dieser wird Begleitpersonen eintreten lassen. 

Begleitpersonen müssen Badebekleidung tragen. Begleitpersonen in Strassenkleidung sowie Sportbekleidung wird der Eintritt untersagt.

Art. 15: Mitteilungen/Newsletter

1 Mitteilungen an die Kursteilnehmenden, insbesondere betreffend Änderungen der Kursdaten, werden auf der Homepage der Schwimmschule Cool im Pool und per E-Mail bekanntgegeben.

2 Registrierte Kunden erhalten Newsletter per E-Mail (Informationen über neue Kursangebote und Anmeldefristen).

Art. 16: Badeordnungen

Es gelten die Badeordnungen der Hallenbäder Oberwil und Bottmingen. Diese sind auf der Homepage von Cool im Pool sowie wie auch in den Hallenbädern nachzulesen.

Es gelten die Regeln, welche auf www.sbo-online.ch > Cool im Pool > Schwimmschule > Regeln ersichtlich sind.

Art. 17: Versicherung

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. 

Art. 18: Änderungen der Ausschreibung, Preise, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Änderungen der Ausschreibung, der Preise sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.